Nach § 37 Abs. 3 SGB XI müssen Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen.

Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die im Regelfall eine

zugelassene Pflegeeinrichtung durchführt.

 

Wir sind eine von den Landesverbänden der Pflegekassen (GKV und PKV) anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz.

Die Beratungseinsätze müssen Pflegebedürftige

  • in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und
  • in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich

abrufen.

Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige, die die Pflegesachleistung beziehen, können halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz abrufen. Für diese Personenkreise besteht allerdings keine gesetzliche Verpflichtung.

Wir sind für Sie da und freuen uns auf Sie. Rufen Sie uns an unter

Telefon-Nr. 02262 / 75 27 910 oder Handy-Nr. 01515 / 480 13 96.

Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren:

silke.hardt-ramadani@bergische-alzheimer.de